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Legale Steuertricks: Das muss man wissen

22. September 2021

Aus der Steuererklärung soll mehr herausgeholt werden? Mit den folgenden Tipps ist dies möglich.

Der Arbeitnehmer kann verschiedene Kosten von der Steuer absetzen, doch geht es hier nicht lediglich um das Sparen des Geldes.
Auch gibt es im Folgenden einige Tricks, um wertvolle Zeit zu sparen - dies sogar auf absolut legalem Wege.

Trick 1: Späte Abgabe der

Aus der Steuererklärung soll mehr herausgeholt werden? Mit den folgenden Tipps ist dies möglich.

Der Arbeitnehmer kann verschiedene Kosten von der Steuer absetzen, doch geht es hier nicht lediglich um das Sparen des Geldes.
Auch gibt es im Folgenden einige Tricks, um wertvolle Zeit zu sparen - dies sogar auf absolut legalem Wege.

Trick 1: Späte Abgabe der freiwilligen Steuererklärung

Auch wenn die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung noch nicht besteht, lohnt es sich häufig, diese dennoch einzureichen. Im Durschnitt kann mit einer Rückerstattung in Höhe von 1.051 Euro gerechnet werden.

Umso länger man jedoch mit der Abgabe der Steuererklärung wartet, desto mehr Geld ist neben der eigentlichen Erstattung seitens des Finanzamtes zu erwarten. Achtung: Maximal zu warten ist bis kurz vor Ablauf der Vierjahresfrist.

Der Grund dieses Tricks ist, dass man 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres für jeden weiteren Monat 0,5 Prozent Zinsen, auf die noch nicht ausgezahlte Steuererklärung seitens des Finanzamtes erhält. Auf ein komplettes Jahr gerechnet sind dies sogar lohnenswerte 6 Prozent.

Achtung: Bei Steuerrückforderungen fallen jedoch Zinsen an, die nach der Frist an das Finanzamt gezahlt werden müssen.

Tipp: Lohnsteuer machen online - dies ist ganz ohne Steuerwissen und sogar kurz vor Ende der Abgabefrist noch möglich.

Trick 2: Umwege zum Arbeitsplatz - aber dennoch schnell am Ziel

Die Kosten des Arbeitswegs können vom Arbeitnehmer als sogenannte Werbungskosten abgesetzt werden.
Die Unterkategorie wird mit dem Begriff "Entfernungspauschale" bezeichnet, welche umgangssprachlich auch als "Pendlerpauschale" bezeichnet wird. Jener Weg muss zwar der direkteste, jedoch aber nicht der kürzeste Weg sein.

Gibt es eine längere Strecke, beispielsweise über die Autobahn, mit der man dennoch schnell am Arbeitsplatz eintrifft, kann auch diese Wegstrecke gefahren werden. Noch dazu werden Steuern gespart.

Die Voraussetzung: Die jeweilige Strecke muss folglich aber regelmäßig gefahren werden - gleichgültig, mit welchem Verkehrsmittel. Die bloße Möglichkeit eines kürzeren Umwegs wird in der Steuererklärung jedoch nicht anerkannt.
Im Zweifelsfall kann das Finanzamt die eigenen Angaben sogar nachprüfen.

Trick 3: Absetzen von Medikamenten und Brille

Sind Krankheitskosten entstanden, welche die Krankenkasse leider nur teilweise oder gar nicht übernimmt, können diese als sogenannte "außergewöhnliche Belastungen" in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Sodass Brille, Medikamente, Zahnarzt oder Krankengymnastik auch als entsprechende Ausgaben anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  1. Die Heilbehandlung erfolgte aufgrund einer vorherigen Verordnung über den Arzt.
  2. Die Summe der Kosten muss die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung übersteigen.
    Die zumutbare Eigenbelastung berechnet sich auf der Grundlage von Familiensituation sowie Einkommen - und zwar prozentual.

Trick 4: Absetzen von Sachspenden

Sowohl mit Geldspenden als auch mit Sachspenden lassen sich Steuern sparen.
Unabhängig davon, ob neu oder gebraucht, lassen sich die Sachspenden als Sonderausgaben absetzen.
Voraussetzung ist lediglich, dass die Spende den satzungsmäßigen Zwecken eines Vereins oder einer gemeinnützigen Organisation zugutekommt.

Beispiele: Neue Trikots für den örtlichen Sportverein oder Futter für den Tierschutzverein.

Achtung: Stets unbedingt eine Zuwendungsbestätigung ausstellen lassen, welche als Spendennachweis gilt.

Bei Neuwaren ist ebenso der Kaufbeleg mit einzureichen.
Bei gebrauchten Gegenständen muss allerdings der gegenwärtige Marktwert geschätzt werden.

Trick 5: Reinigung der Berufskleidung

Erfolgt die Arbeitstätigkeit in einem Krankenhaus, bei der Polizei oder in einem Labor?
Uniformen und auch Schutzkleidung werden für einige Jobs vom Finanzamt als Berufskleidung anerkannt.

Im Fall der Anerkennung können sowohl die Anschaffung als auch die Reinigungs- und Instandhaltungskosten als Werbungskosten abgesetzt werden.